Seit dem 13.03.2019 ist bei der Anwendung der 1 % - Regelung nur noch der halbierte Brutto-Listenpreis zu versteuern. Das reduziert die Kosten des geldwerten Vorteils um 50 %.
1 % des halbierten Neupreises des Fahrrads werden zwar als geldwerter Vorteil versteuert, aber die Gehaltsumwandlung sorgt für eine Steuerersparnis.
Klingt ganz schön kompliziert? Dann lassen Sie sich von uns vor Ort beraten.
Fragen Sie bei der nächsten Gehaltsverhandlung doch einfach mal Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen anstatt mehr Brutto-Gehalt Sachleistungen in Form eines Fahrrads zur Verfügung stellen würde! ... mit Bike-Leasing!
Vorteile für Arbeitnehmer:
Vorteile für Arbeitgeber:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern!
Bequemes Bike Leasing in vier Schritten
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